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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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AGB schließen  |
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind bindend für alle angebotenen Geschäftsfelder wie Reisen, Fahrtechnik-Seminare oder andere angebotene Dienstleistungen -nachstehend Veranstaltung genannt- und sind Inhalt des zwischen JOKO-BikeReisen und dem jeweiligen Kunden zustande kommenden Vertrages.
Inhaltsübersicht
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1.Teilnahmevoraussetzungen / Veranstaltungsdurchführung

Sämtliche Mountainbiketouren sowie Fahrtechnikseminare und sonstige Veranstaltungen von JOKO-BikeReisen betreffen die Risikosportart Mountainbiken, die mit erhöhten Gefahren und sehr hohen körperlichen Belastungen verbunden ist. Hierbei hat JOKO-BikeReisen auf die körperliche Eignung, Gesundheit, Kondition, Fahrtechnik, Tempo-Parameter, Material, insb. Mountainbike und Bekleidung, des Kunden keinerlei Einfluss. Betreffend vorgenannter Punkte erfolgt die Teilnahme jedes Kunden auf eigene Gefahr und mit eigenem Material. Aus Sicherheitsgründen ist Voraussetzung jeder Veranstaltung, dass der Kunde nur mit einem fahrsicheren, völlig intaktem Mountainbike, dazugehörigem Material sowie Sicherheitshelm an einer Veranstaltung teilnimmt. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde JOKO, dass er die entsprechenden vorgenannten Anforderungen und Voraussetzungen erfüllt, insb. keine ärztlichen Bedenken gegen seine Teilnahme sowie des von ihm gewählten Leistungsniveaus der Veranstaltung bestehen. Eventuelle Erkrankungen, z.B. Herzerkrankungen, Kreislauferkrankungen, Diabetes, schwere Allergien, Organtransplantationen oder ähnliche Erkrankungen sind vor/bei Teilnahmebuchung durch den Kunden ausdrücklich gegenüber JOKO-BikeReisen schriftlich mitzuteilen. Kein Kunde hat Anspruch auf ein bestimmtes Leistungsniveau oder fahrtechnisches Können einer Gruppe im Rahmen einer gebuchten Gruppenveranstaltung, da sich dieses nur am Niveau und Können der jeweiligen Kunden ausrichten kann, auf das JOKO-BikeReisen keinerlei Einfluss hat.
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6. Leistungsänderungen
6.1. Änderungen wesentlicher Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von JOKO-BikeReisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Als zulässige Änderungsgründe gelten insbesondere notwendige Programm-, oder Touranpassungen aufgrund äußerer Umstände, wie z.B. wetterbedingte notwendige Änderungen zur Wahrung der Sicherheit des Kunden, Wegveränderungen, Wegesperrungen, Notfälle aufgrund plötzlich eintretenden Erkrankungen/Unfälle von Kunden, höhere Gewalt (z.B. Streiks, Unruhen) oder die im Einzelfall vorhandene Gruppenleistungsfähigkeit. JOKO-BikeReisen ist verpflichtet, dem Kunden erhebliche Vertragsänderungen unverzüglich mitzuteilen.
6.2. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung im Sinne der Ziffer 6.1. ist der Kunde berechtigt, dieser zuzustimmen und sie somit als vertragsgemäß anzuerkennen, alt. unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn JOKO-BikeReisen in der Lage ist, eine solche gleichwertige Veranstaltung -ohne Mehrpreis- aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von JOKO-BikeReisen über die wesentliche Änderung der Leistung oder die Absage der Veranstaltung dieser ggü. geltend zu machen. |
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7. Preisänderungen, Preiserhöhungen nach Vertragsschluss
7.1. JOKO-BikeReisen ist berechtigt, den bestätigten Veranstaltungspreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar für JOKO-BikeReisen und nach Vertragsabschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen. Wechselkurse für die gebuchte Reise, Beförderungskosten (insb. wegen Ölpreisverteuerungen), Abgaben für bestimmte Leistungen, Hafen- und Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Flugbeförderung, Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Ziffer 7.1. genannten Kostenbeispiele ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird je nachdem, was für die Kunden günstiger ist, entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist JOKO-BikeReisen verpflichtet, den Kunden entsprechende Nachweise vorzulegen. JOKO-BikeReisen ist verpflichtet, dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen.
7.2. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er bei einer gebuchten Reise sein Recht gem. § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB einer Ersatzreise geltend machen, wenn JOKO-BikeReisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise muss der Kunde unverzüglich nach Mitteilung der Preiserhöhung durch JOKO-BikeReisen gegenüber dieser erklären. |
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8. Veranstaltungsrücktritt des Kunden / Umbuchung / Zusatzkosten
8.1. Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich gegenüber JOKO-BikeReisen von der Veranstaltung zurücktreten. Tritt der Kunde vor Veranstaltungsbeginn zurück oder nimmt nicht an der Veranstaltung teil, verliert JOKO-BikeReisen den Anspruch auf Zahlung des Veranstaltungspreises, kann aber eine angemessen Entschädigung für die bis zum Rücktritt u.a. getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen, ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Veranstaltungspreis vom Kunden verlangen. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch ist unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn zeitlich gestaffelt und in einem prozentualen Verhältnis zum Veranstaltungspreises pauschaliert, gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen sind berücksichtigt. Die Pauschale berechnet sich nach dem Endpreis des betroffenen Kunden und Zugang der Rücktrittserklärung wie folgt:
 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % (bei Flugreisen 25 %) ab 29. bis 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 % ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60 % ab 14. bis 07. Tag vor Veranstaltungsbeginn 70 % ab 06. bis 03. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % ab 02. bis 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 % am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100 %.
 Tagesveranstaltungen sind kostenfrei stornierbar (abzgl. einer Bearbeitungspauschale 15,00 €), wenn dies JB mind. 72 Std. vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird. Bei späterem Veranstaltungsrücktritt ist der Veranstaltungspreis 100 % zur Zahlung fällig. Zur Einlösung angekündigte Gutscheine werden entwertet.
 Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte vorstehende Pauschale entstanden ist. Kosten für Sonderleistungen, z.B. Seilbahnen, können nicht erstattet werden.
8.2. Das Recht des Kunden eines Ersatzteilnehmers bleibt unberührt. JOKO-BikeReisen ist in diesem Fall berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Die anfallende Bearbeitungskosten hierfür betragen in der Regel 30,00 € je Kunde. Kunde und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungs-, Reisepreis. JOKO-BikeReisen kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen und Voraussetzungen in Bezug auf die Veranstaltung/Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8.3. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen, z.B. von Veranstaltungs-/ Termin, -Reiseziel, -Art, -Unterkunft besteht nicht. Ist eine Umbuchung auf Kundenwunsch durch JOKO-BikeReisen möglich, kann JOKO-BikeReisen eine Kostenpauschale vom Kunden in Höhe von 30,00 EUR/Fall verlangen. 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen der Veranstaltungs-/ Art, -Termin, -Reiseziel nur nach vorherigem Veranstaltungsrücktritt von der gebuchten Veranstaltung/Reise zu den vorgenannten Rücktrittsbedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.
8.4. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel-/ oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzteilnehmer an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist JOKO-BikeReisen berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. |
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10. Kündigung wegen besonderer Umstände
10.1. Wird die Veranstaltung durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und kann dies nicht durch eine zulässige Leistungsänderung im Sinne der Ziffer 6 behoben werden, so können sowohl der Kunde als auch JOKO-BikeReisen den Veranstaltungsvertrag kündigen. Im Falle der Kündigung kann JOKO-BikeReisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten einer Rückbeforderung, soweit geschuldet, sind von den Parteien je hälftig zu tragen, sonstige Mehrkosten von JOKO.
10.2. JOKO-BikeReisen kann aus wichtigem Grund vor Veranstaltungsantritt oder während der Veranstaltung jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.3. JOKO-BikeReisen kann den Veranstaltungsvertrag insb. ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer mündlichen Abmahnung nachhaltig die Veranstaltung stört oder er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Voraussetzungen sowie Anforderungen der Veranstaltung nicht erfüllt. Dies gilt sowohl betreffend der Gesundheit, der Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit durch den Kunden, einer konditionelle oder fahrtechnische Überforderung und/oder der Mangelhaftigkeit des Materials des Kunden. Dies gilt insb. für den Fall, dass Kunden den Weisungen des Guides zur Erhaltung der Sicherheit trotz Abmahnung nicht Folge leisten. Stellt JOKO-BikeReisen während einer Veranstaltung insb. eine körperliche, konditionelle oder fahrtechnische Überforderung des Kunden fest, kann sie vor Ausspruch der Kündigung dem Kunden als milderes Mittel anbieten, dass dieser zu seinem eigenen Schutz in eine geeignete, zeitgleich stattfindende Fahrgruppe mit geringerem Leistungsniveau versetzt wird oder der Kunde die Fahrstrecke z.B. mittels eines GPS Gerätes auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung eigenständig ohne Führung durch einen Guide, jedoch entsprechend seiner Leistungsfähigkeit, konditionelle und fahrtechnischen Fähigkeiten fährt. Kündigt JOKO-BikeReisen aufgrund vorgenannter Gründe, so behält sie den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, einschließlich möglicher von den Leistungsträgern zu erstattender Beträge, nachweisbar anrechnen lassen. |
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13. Haftung von JOKO-BikeReisen
13.1. Die vertragliche Haftung von JOKO-BikeReisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder JOKO-BikeReisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung von JOKO-BikeReisen auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis des Kunden beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Veranstaltung/Reise.
13.2. JOKO-BikeReisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Eine etwaige Haftung von JOKO-BikeReisen wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler, soweit sie als solche auftritt, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13.3. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen JOKO-BikeReisen als Veranstalter ist insoweit beschränkt, wie aufgrund internationaler Vorschriften, die auf die vom einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ausgeschlossen ist. |
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15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Der Kunde hat etwaige Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Reiselandes durch JOKO-BikeReisen zu beachten, da er für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich ist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, JOKO-BikeReisen hat nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Kunde im Besitz eines von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Passes bzw. Personalausweises ist. Ist der Kunde Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, muss er andere Bestimmungen beachten. Solche Bestimmungen sind ausschließlich durch den Kunden bei dem zuständigen Konsulat zu erfragen.
15.2. JOKO-BikeReisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn JOKO-BikeReisen sich hierzu vertraglich verpflichtet hat, es sei denn, dass die Verzögerung durch JOKO-BikeReisen zu vertreten ist. |
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16. Datenschutz, Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Veranstaltung des Kunden notwendig sind. Diese und die Mitarbeiter von JOKO-BikeReisen sind durch JOKO-BikeReisen zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung der persönlichen Daten des Kunden zu Werbezwecken und/oder der Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken, insb. auch der Nutzung von Lichtbildern von Veranstaltungen auf denen der Kunde abgebildet ist, kann der Kunde jederzeit durch Mitteilung an JOKO-BikeReisen widersprechen. Datenübermittlungen an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
16.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JOKO-BikeReisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen JOKO-BikeReisen im Ausland für die Haftung von JOKO-BikeReisen dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.3. Der Kunde kann JOKO-BikeReisen nur am Sitz von JOKO-BikeReisen verklagen. Für Klagen von JOKO-BikeReisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner von JOKO, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von JOKO-BikeReisen vereinbart.
16.4. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
16.5. Datenschutzerklärung bzgl. Facebook Button
Auf unserer Website sind Verweise (Links) auf das externe soziale Netzwerk Facebook enthalten. Dieser Internetauftritt wird ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Verweise sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht (es werden keine Facebook-Plugin genutzt).
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Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten bei JOKO-BikeReisen wenden Sie sich bitte an den Inhaber Jörg Koose.
Diese Datenschutzerklärung wurde von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt: http://www.wbs-law.de
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17. Firmensitz / Kontaktdaten / Kontoverbindung
Postanschrift:

JOKO-BikeReisen
Inh. Jörg Koose
Iltisstraße 56 D-81827 München

T: +49.89.20335275
F: +49.89.20335276 Kontakt[et]JOKO-BikeReisen.de http://www.JOKO-BikeReisen.de
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Abdruck und digitale Übernahme der Inhalte -auch auszugsweise- insbesondere von Fotos und Bildmaterial, bedürfen stets der ausdrücklichen Genehmigung von JOKO-BikeReisen.
Stand: 06.2013 / DE
AGB zum Download als PDF |
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| Irrtümer oder Änderungen
vorbehalten. |
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